Rechtsauskunft
Beratung
Für eine erste kurze Beratung können Sie sich an die Rechtsauskunftsstelle wenden. Dort geben Anwältinnen und Anwälte Auskunft, können einfachere Fragen sofort beantworten und Ihnen bei komplizierteren Fällen helfen, die geeignete Anwältin oder den geeigneten Anwalt zu finden. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Die Beratung dauert in der Regel 15 Minuten. Was Sie fragen oder sagen, steht unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses.
Rechtsauskunftsstelle
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Die Rechtsauskunft der Advokatenkammer Basel und des Basellandschaftlichen Anwaltsverbands findet jeden Donnerstag von 18.00 bis 19.00 Uhr (ausser an Feiertagen). Türöffnung: 17: 45 in den Räumlichkeiten der GGG Migration Eulerstrasse 26, 4051 Basel statt. Max. 2 Personen pro Beratung. Das Angebot ist auf 16 Beratungen pro Abend beschränkt. Unkostenbeitrag CHF 10.- https://www.ggg-migration.ch/rechtsauskunft/ 12.4.2023/em |
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Ihr Anliegen
Beizug eines Anwalts oder einer Anwältin
Wann empfiehlt sich der Beizug eines Anwalts oder einer Anwältin?
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wenn Unsicherheit über eine rechtliche Frage besteht
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Suchen Sie uns rechtzeitig auf, dann ist der Gestaltungsspielraum meist noch grösser.
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Warten Sie nicht zu, bis Sie nicht mehr ein und aus wissen.
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Frühzeitig eingeholte Informationen und Ratschläge verhindern vielleicht einen nervenaufreibenden und kostspieligen Konflikt.
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Bei einfacheren Fragen hilft möglicherweise schon eine Kurzauskunft, die Sie auch bei der Rechtsauskunftstelle erhalten.
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wenn etwas vertraglich geregelt werden soll
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Gute Verträge schaffen klare Verhältnisse und helfen, einen Streit zu verhindern.
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Schliessen Sie schriftliche Verträge ab, bevor Meinungsverschiedenheiten auftreten - nachher ist es meist zu spät.
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Lassen Sie sich bei der Abfassung von Verträgen kompetent beraten - wir sind Ihre Fachleute.
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Wir verhelfen Ihnen zu massgeschneiderten Lösungen.
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wenn die Ausweitung eines schon bestehenden Streits verhindert und eine Einigung gesucht werden soll
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Wir setzen uns für Sie ein und helfen mit, einen Ausweg aus dem Streit zu finden.
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wenn Sie sich vertreten lassen wollen
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Fühlen Sie sich unsicher, alleine vor Gericht zu erscheinen - wir haben Prozesserfahrung und vertreten Sie.
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Wir setzen uns für Sie bei Behörden und Ämtern ein.
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Die Verhandlungen führen wir für Sie - wir verfügen über Erfahrung.
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Wie bereite ich mich auf das Erstgespräch vor?
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Am Anfang einer Mandatserteilung steht meist das persönliche Gespräch; es dient der ersten Orientierung und dem gegenseitigen Kennenlernen und somit der Schaffung einer unerlässlichen Vertrauensbasis.
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Damit wir uns möglichst rasch einen Überblick über Ihr Anliegen verschaffen können, sollten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten.
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Wir erteilen Ihnen auch Auskunft über die Kosten.
Honorar
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird Sie bei der Übernahme des Mandates über die Grundsätze seiner Rechnungsstellung informieren und mit Ihnen in der Regel eine Vereinbarung über das Honorar treffen. Auch ein derartiges Erstgespräch ist in der Regel kostenpflichtig.
Üblicherweise werden Honorare vereinbart, welche nach dem Zeitaufwand berechnet werden. Dabei kommen Stundenansätze zwischen CHF 200.00 bis CHF 400.00 zur Anwendung. In Einzelfällen, insbesondere bei hohen Interessewerten, bei fremdsprachigen Akten, bei sehr grossem Aktenmaterial, bei Dringlichkeit oder bei besonderen Schwierigkeiten (Spezialkenntnisse) werden diese Stundenansätze entsprechend erhöht. Es kommt auch vor, dass zum Stundenansatz zusätzlich ein Honorarzuschlag in Prozenten des Interessewertes vereinbart wird.
Bei Streitfällen vor Gericht wird teilweise anstelle des Honorars nach Zeitaufwand eine Honorarberechnung nach dem Streitwert, analog der für die Parteientschädigung massgeblichen Honorar- oder Tarifordnung (Basel-Stadt: SG 291.400 / Basel-Landschaft: SGS 178.112) vereinbart.
Auslagen für Telefonate, Porti, Reisespesen und dgl. sowie die Mehrwertsteuer werden in der Regel zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine allfällige Parteientschädigung, welche Ihnen im Falle des vollständigen Obsiegens von der Gegenseite geschuldet ist, deckt in vielen Fällen das Honorar, welches Ihre Anwältin/Ihr Anwalt mit Ihnen vereinbart hat, nicht vollständig.
Fehlt es an einer Honorarvereinbarung, so sind die vorerwähnte staatlichen Tarifordnungen auch für die Berechnung des Honorars Ihrer Anwältin oder Ihres Anwaltes anwendbar (Basel-Stadt: Advokaturgesetz § 15 Abs. 3 /Basel-Landschaft: Anwaltsgesetz § 15 Abs. 3). Fragen zu Ihrer konkreten Honorarvereinbarung wird Ihnen Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt gerne beantworten.
Falls Sie in einem gerichtlichen Verfahren finanziell nicht in der Lage sind, eine Anwältin oder einen Anwalt zu bezahlen, können Sie ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung stellen. Dieses wird bewilligt, sofern Ihre finanziellen Verhältnisse tatsächlich prekär sind, Ihre prozessuale Lage nicht aussichtslos erscheint und eine anwaltliche Vertretung geboten erscheint. Das entsprechende Formular finden Sie hier für den Kanton Basel-Landschaft und hier für den Kanton Basel-Stadt.
Der Moderationsausschuss (BS) bzw. der Vorstand (BL) beraten über Rügen, die sich auf die Honorarstellung durch die Anwältinnen und Anwälte betreffen; sie können keine Urteile fällen, aber im konkreten Fall entsprechende Empfehlungen abgeben.
Standesregeln
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt bei der Mandatsführung die Einhaltung der Standesregeln befolgt hat, können Sie eine mögliche Verletzung der Standesregeln durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt rügen.
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Der Präses der Advokatenkammer (BS) bzw. der Vorstand des Anwaltsverbandes (BL) bieten ihre Vermittlung an, wo eine Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung besteht. Wo keine Einigung erzielt wird, kann die Angelegenheit in Fällen, in denen eine Verletzung der Standesregeln nicht ausgeschlossen werden kann, dem Ehrengericht zur Prüfung unterbreitet werden. Der Moderationsausschuss (BS) bzw. der Vorstand (BL) beraten über Rügen, die sich auf die Honorarstellung durch die Anwältinnen und Anwälte betreffen; sie können keine Urteile fällen, aber im konkreten Fall entsprechende Empfehlungen abgeben.
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Für die Überprüfung der Mandatsführung in Fällen, in denen die Klientschaft mit der Qualität der Mandatsführung nicht zufrieden ist, ohne dass ein standeswidriges Verhalten vorliegt, ist nicht die Advokatenkammer bzw. der Anwaltsverband, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.
Die aktuellen Standesregeln entnehmen Sie hier hier
Anwalt der ersten Stunde
Für beide Kantone gilt folgende Adresse für den Pikettdienst Strafverfolgung:
Pikett Strafverteidigung
Geschäftsstelle
c/o Nikolaus Tamm
Advokat
Spalenberg 20
4051 Basel
Postfach 1460
4001 Basel
Tel. +41 62 272 02 02
Kontaktstelle Rechtshilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Kontaktstelle der Advokatenkammer Basel und des Basellandschaftlichen Anwaltsverbands für Rechtshilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Що це?
Контанта лінія від AKBS та BLAV надає можливість українським біженцям проконсультуватися щодо юридичних питань (українською то російською мовами). Якщо у вас виникли питання щодо надання притулку, то ми вас перенаправимо до інших подібних та перевіренних контакт-центрів. З усіма іншими юридичними питаннями вам допоможуть члени нашої організації, які відповідальні за різні сфери знань.
Як зв’язатися?
Ви можете зателефонувати на контактну лінію за номером: 061 311 14 04, з понеділка по п'ятницю між 10 та 12:30, також у вас є можлтвість написати нам на пошту: ukraine@akbs.ch
Что это?
Контактная линия от AKBS и BLAV предоставляет возможность украинским беженцам проконсультироваться насчёт юридических вопросов (на украинском и русском языках). Что насчёт воросов предоставления убежища, то наша контактная линия будет перенаправлять вас на другие подобные и проверенные контакт-центры. Если вас будут интересовать все другие юридические вопросы, то мы свяжем вас с нашими членами организации, которые отвечают за разные области знаний.
Как связаться?
Вы можете позвонить на контактную линию по номеру: 061 311 14 04, с понедельника по пятницу между 10 и 12:30 или же можете написать нам на почту: ukraine@akbs.ch
Was
Die Kontaktstelle der AKBS und BLAV versteht sich als erste unkomplizierte Kontaktmöglichkeit für ukrainische Flüchtlinge in ukrainischer und russischer Sprache für alle rechtlichen Anliegen.
Für Asylfragen verweist die Kontaktstelle an die entsprechenden bestehenden und bewährten Beratungsstellen weiter. Für alle anderen rechtlichen Anliegen wird der Kontakt zu Mitgliedern hergestellt, die sich für die Beratung in ihrem Spezialgebiet zur Verfügung gestellt haben.
Wie
Die Kontaktstelle können Sie über die Telefonnummer 061 311 14 04 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 12:30 Uhr telefonisch erreichen oder Sie schreiben Ihr Anliegen per Emailnachricht an ukraine@akbs.ch.
Warum
Die Kontaktstelle für Rechtshilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine basiert auf einer Initiative des CCBE (Council of Bars and Law Societies of Europe/Conseil des Bareaux européens) und des SAV (Schweizerischer Anwaltsverband). Der CCBE erstellt und publiziert eine europaweite Liste mit Kontaktstellen, die die Mitglieder des CCBE bekannt geben, an die sich Flüchtlinge aus der Ukraine wenden können.
10.3.2022/em